Was sind die ersten Schritte nach einem Todesfall

Was sind die ersten Schritte nach einem Todesfall

Bestatter - Engagierte Begleitung nach dem Todesfall

Beim Verlust eines geliebten Menschen sieht man sich schlagartig mit Traurigkeit, Starre und oft auch Abwesenheit konfrontiert. In diesen schweren Tagen eines Todesfalls müssen jedoch einige wichtige Formalitäten geklärt werden. Wenn folglich Lethargie und Ratlosigkeit dominieren, bedarf es nunmehr einer helfenden Hand. Wir als Bestatter stehen Ihnen auch in diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.


Gemeinsam die ersten Schritte nach dem Todesfall begehen

Aufgrund der 40-jährigen Tradition als Bestatter in Langenau bieten wir Ihnen die entsprechende Offenheit und das benötigte Engagement zur Bewältigung dieser emotionalen Hürde. Unser Bestattungsunternehmen erfüllt gern Ihre Wünsche für folgende Aspekte:

  • Erstellung von Danksagung beziehungsweise Todesanzeige
  • Organisation der Trauerfeier
  • Auswahl des Sarges
  • Ausführung der Beerdigung

Mit der Wahl der Beisetzung lässt sich der letzte Wille des Verstorbenen bestmöglich erfüllen. Ein würdevoller und erinnerungswürdiger – aber auch persönlicher – Abschied ist dank folgender Optionen ganz individuell realisierbar:

  • Baumbestattung
  • Diamantenbestattung
  • Feuerbestattung
  • Luftbestattung
  • Naturbestattung
  • Seebestattung
  • Weltraumbestattung

Ebenso fungieren wir gern als Alltagshelfer im Umgang mit Behörden und anderweitigen Organisationen im Rahmen der erforderlichen Dokumente oder Folgeregelungen im Todesfall. Doch schon vor dieser emotionalen Verabschiedung des geliebten Menschen stehen einige Formalitäten an. Damit Sie diese relevanten Punkte nicht im überkommenden Gefühlschaos aus den Augen verlieren, möchten wir Ihnen folgend gern einen roten Faden an die Hand geben:

Ausstellung des Totenscheins – Sobald Sie den Notfall eines Verwandten oder Bekannten feststellen, informieren Sie schnellstmöglich den Hausarzt. Alternativ dazu wird der Notarzt gerufen. Diese medizinischen Fachkräfte werden im Fall des Todes einen Totenschein ausstellen. Dazu sollte der Personalausweis des Toten griffbereit vorliegen. War die Person in einem Krankenhaus oder ebenso Pflegeheim vorzufinden, wird dieser Prozess vom Personal der jeweiligen Institution übernommen. Für die spätere Beantragung der Sterbeurkunde wird der Totenschein benötigt.

Bereithaltung relevanter Dokumente – Die Suche nach den wichtigen Schriftdokumenten stellt sich oft als zehrende Aufgabe mitten im Leid heraus. Sie ist aber notwendig. Mitunter können die Verwandten diese Position übernehmen. Folgende persönliche Unterlagen sollten vorliegen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde (für Ledige)
  • Heiratsurkunde (für Verheiratete)
  • Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil (für Geschiedene)
  • Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Lebenspartners (für Verwitwete)

Für die folgenden Abwicklungen in Ämtern, Behörden oder bei anderen Dienstleistungsunternehmen liegen bestmöglich diese Dokumente ebenso parat:

  • Bankunterlagen
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentennummern
  • Versicherungspapiere
  • Testament

Das Testament spielt eine elementare Rolle bei der Erbfolgeregelung. Des Weiteren bedarf es ebenso der eventuell existenten Graburkunde beziehungsweise des Bestattungsvorsorgevertrags.

Hinweis: Die Ablage aller wichtigen Dokumente und Papier in einen separaten Ordner empfiehlt sich. Verschiedene Dokumente müssen an unterschiedlichen Anlaufstellen vorgezeigt werden. So befinden sich sämtliche Unterlagen jederzeit griffbereit.

Benachrichtigung der engsten Verwandten – Auch in der Trauer müssen Sie nicht allein sein. Und auch andere Trauernde möchten nicht allein sein. Die Inkenntnissetzung der Vertrauten hilft bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben sowie Erledigungen. Zudem lässt sich der Schmerz über den Verlust mit einer sehr gut bekannten Person an der Seite etwas besser ertrage.

Kontaktierung des Bestattungsunternehmens – Für jegliche weitere professionelle Abwicklung eines Sterbefalls bedarf es eines Bestattungsunternehmens. Diese Wahl ist eine Vertrauenssache. Wir nehmen für einen zeitnahen Besprechungstermin folglich umgehend mit Ihnen Kontakt auf. Das persönliche Anliegen und eine allumfassende Beratung stehen nun im Vordergrund.

Information der Versicherungen – Als Erstes ist hier die Lebensversicherung zu benennen. Sie prüfen eventuell die Todesursache. Eine zu späte Meldung über den Sterbefall führt unter Umständen zu Auszahlungsproblemen bezüglich der Versicherungssumme. In erster Linie erfolgt diese Informationskette telefonisch. Sämtliche dafür benötigte Dokumente werden nachgereicht.

Zudem gilt es folglich, diverse andere Versicherungen zu kontaktieren. Die meist monatlichen Abbuchungen durch Einzugsermächtigung sind nunmehr obsolet. Die finanziellen Vermögenswerte werden somit geschützt.

Beantragung von Sonderurlaub – Bei einem Verlust eines Familienangehörigen handelt es sich um eine nicht zu unterschätzende emotionale Belastung. Die beruflichen Herausforderungen sind auf persönlicher Seite unzumutbar. Zudem stehen einfach zu viele organisatorische Aufgaben in den nächsten Tagen an.

Beantragung der Sterbeurkunde – Dieses Dokument wird vom Standesamt ausgestellt. Dafür bedarf es des Totenscheins, den Personalausweis des Verstorbenen sowie seine Geburts- beziehungsweise Heiratsurkunde. Sie wird ganz pragmatisch Am besten gleich mehrfach kopiert und ausgehändigt. Sie benötigen die Sterbeurkunde bei verschiedenen Instanzen:

  • Einwohnermeldeamt
  • Krankenversicherung
  • Online-Dienstleistungen
  • Rentenversicherung

Versorgung der Wohnung – Während der Trauer gilt das Augenmerk auch der Wohnung oder des Hauses des Verstorbenen. Wasser und Strom sollten unbedingt abgeschaltet werden. Des Weiteren schließen Sie am besten die Fenster und denken vor allem an Tiere und auch Pflanzen im Haushalt. Der Müll wird lieber gleich entsorgt. Dies kann aber alles von Verwandten umgesetzt werden.

Übergabe des Testaments an das Nachlassgericht – Insofern ein Testament gefunden worden ist besteht die Pflicht der Übergabe an das Nachlassgericht. Im offiziellen Rahmen wird das Testament eröffnet. Etwaige weitere Schritte werden nun von der Institution eingeleitet.

Information der Rentenversicherung – möglicherweise besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das Recht auf Waisen- oder Witwenrenten wird dann vom Versicherungsträger geprüft. Daher empfiehlt sich dieser Kontakt.

Kündigung des Mietvertrags – Bestehende Mietverhältnis enden nicht automatisch mit dem Tod der Mietparteien. Daher sollte das Mietverhältnis sehr zeitnah gekündigt werden. Auf eine würdevolle und engagierte Haushaltsauflösung darf bei dieser zeitlichen Planung gern Rücksicht genommen werden. Diese Herausforderung mit vielen emotionalen Assoziationen wird sich nochmals als Gefühlsachterbahn herausstellen und sollte ehrvoll ohne Zeitdruck erfolgen.

Absage von bestehenden Terminen – Oft befinden sich Jahreskalender im Besitz des Toten. In ihnen stehen die einsehbaren fixen Termine. Auch in tiefer Trauer sollte an die Auflösungen dieser Vereinbarungen gedacht werden.

Verwaltung sozialer Medienprofile – In der heutigen Zeit ist jede Generation im Internet aktiv. Diese sensiblen Daten sollten durch einen entsprechenden Servicedienst geschützt und vertrauensvoll übergeben werden. In Absprache mit Ihnen wird die Verfahrensweise detailliert besprochen.

Kündigung restlicher Versicherungen – Einige weitere Versicherungen laufen in einem vierteljährlichen beziehungsweise jährlichen Turnus. Diese können nun gekündigt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Kfz-, Haft- und Hausratsversicherung.

Anschließend erfolgen die Vorbereitungen zur Beerdigung. Wir begleiten Sie nun auf allen Wegen bezüglich der Trauerfeier – wir als Bestatter verstehen uns als engagierte Begleitung mit Herz durch Ihre sehr schwere Zeit!

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