13/03/2023 0 Kommentare
Wie lasse ich den digitalen Nachlass eines Verstorbenen regeln
Was ist unter dieser Art von Nachlass zu verstehen?
Das digitale Erbe bezieht sich auf alles, was eine Person im Internet oder anderen digitalen Medien hinterlässt. Dazu gehören alle Abos, etwa für Musik und Streaming, und die Accounts und Aktivitäten in den sozialen Netzwerken, auf Facebook, Instagram und anderen.
Online-Banking, Einkäufe im Internet, die Kommunikation über E-Mail und Messenger-Dienste zählen ebenso dazu wie die Aktivitäten rund um das Thema „Smart Home“ oder mit hoch entwickelten Wearables, die neue Form der Fitnessbänder.
Warum ist die Regelung so wichtig?
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Es besagt, dass digitale Daten und Zugriffsrechte ebenso vererbt werden können wie andere materielle Werte.
Die Hinterbliebenen haben oft keine Kenntnis über alle digitalen Aktivitäten des Verstorbenen. Da Abos und Accounts auch nach dem Tod weiterlaufen, müssen sie unter Umständen für die Kosten aufkommen. Die Anbieter der Internetdienste können erst tätig werden und die Konten löschen, wenn sie vom Ableben des Nutzers erfahren.
Rechtzeitig Vorsorge treffen und Angehörige entlasten
Für alle Betroffenen ist es von Vorteil, wenn sie als Internetnutzer frühzeitig festlegen, was mit ihren Daten nach dem Tod geschehen soll. So schützen sie sich zum einen vor Missbrauch, zum anderen erleichtern sie den Hinterbliebenen den Umgang mit dem Nachlass. Diese erhalten Zugriff auf die Konten und können den Willen des Verstorbenen erfüllen.
Wer seine digitalen Daten in guten Händen wissen will, bestimmt schriftlich, was damit im Todesfall geschehen soll. Am günstigsten ist es, wenn er das komplette Abwickeln einer nahe stehenden Person anvertraut. Er stellt ihr eine Vollmacht für die digitalen Konten aus, die mit dem Zusatz der „Geltung über den Tod hinaus“ versehen sein sollte.
Weiter fertigt er eine Liste an mit sämtlichen Accounts und Abos, die er nutzt. Kennwörter und Pin-Nummern für Handy und PC gehören ebenfalls auf die Liste. Dann folgt eine detaillierte Aufstellung, was mit den Daten geschehen soll. Diese Liste verwahrt er an einem sicheren Ort, von dem nur die Vertrauensperson Kenntnis hat.
Anstelle einer handgeschriebenen Ausführung können Nutzer auch einen USB-Stick für ihre Daten verwenden. Hier ist der Speicherplatz nahezu unbegrenzt. Allerdings sollten sie diesen Stick geschützt lagern, da sein Inhalt bei äußerlichen Bedingungen wie zu starker Hitze oder Kälte unleserlich werden kann.
Bei einigen Anbietern im Internet können die Nutzer vorab bestimmen, wie mit ihren Konten nach dem Ableben verfahren werden soll. Dazu geben sie eine Person an, die berechtigten Zugriff auf das Konto erhält und legen auch fest, ob ihr Account im Sterbefall gelöscht wird oder einen Gedenkstatus erhält.
Wie kann das digitale Erbe sicher geregelt werden?
Die Erben sollen nach Möglichkeit sicher sein, dass im digitalen Nachlass alles geregelt ist und ihnen vor allem keinerlei Pflichten oder finanzielle Nachteile entstehen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Auf allen Nutzerkonten des Verstorbenen ist eine Abmeldung erfolgt. Die noch laufenden Verträge sind vollständig erfasst und fristgerecht gekündigt. Sind durch verschiedene Aktivitäten des Verstorbenen Geldbeträge oder sonstige Werte auf seinen Konten, können die Erben ihren Anspruch darauf geltend machen.
Wer als Hinterbliebener keine Möglichkeiten sieht, auf die Internetkonten seines verstorbenen Angehörigen zuzugreifen, kann sich von darauf spezialisierten Anbietern Rat und Hilfe holen. Eventuell ist hier der Bestatter vor Ort der erste Ansprechpartner.
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